(2) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn coffee perfect diesen nicht ausdrücklich widerspricht.
2. Datenschutz
(1) Bei allen Vorgängen der Datenverarbeitung verfährt coffee perfect nach den gesetzlichen Vorschriften. coffee perfect ist berechtigt mit Beginn der Geschäftsbeziehung zum Kunden, einem Gesamtschuldner oder Bürgen, Daten, welche auch personenbezogen
sein können, über die Beantragung und die Durchführung des Vertrages gemäß Art. 6 Abs. 1 DSGVO zu erheben, zu verarbeiten,
insb. intern zu speichern und für die Bearbeitung des Antrages/Vertrages zu nutzen und diese im Falle einer Übertragung des
Vertrages an den Übernehmer zu übermitteln, der diese Daten erhebt, verarbeitet und nutzt. coffee perfect sowie der Übernehmer,
sind berechtigt, die Daten zum Zwecke der Refinanzierung des Vertrages an ein Refinanzierungsinstitut zu übermitteln. Für die
Vertragsabwicklung werden die Daten im erforderlichen Umfang an beauftragte Dienstleister weitergegeben.
(2) Adress und Vertragsdaten werden von coffee perfect im Rahmen des rechtlich Zulässigen für eigene Marketingzwecke erhoben, verarbeitet und genutzt. coffee perfect verzichtet auf die kommerzielle Weitergabe der Daten (Verkauf, Vermietung) an Dritte
und betreibt keinen Adresshandel.
(3) Der Nutzung, Verarbeitung und Übermittlung personenbezogener Daten zu Marketingzwecken kann jederzeit durch eine formlose Mitteilung auf dem Postweg an coffee perfect GmbH, Netter Platz 1, D49090 Osnabrück oder durch eine EMail an info@
coffeeperfect.de mit Wirkung für die Zukunft widersprochen werden. Dies gilt allerdings nicht für die zur Abwicklung des Vertrages
erforderlichen Daten. Nach Erhalt des Widerspruchs werden die betroffenen Daten nicht mehr zu anderen Zwecken als zur Abwicklung des Vertrages genutzt, verarbeitet und übermittelt.
(4) Zur Wahrung der berechtigten Interessen zwecks Bonitäts und/oder Adressprüfung erfolgt ggf. eine Weitergabe des Namens
und der Adresse an eine Wirtschaftsauskunftei.
3.
Bestellung und Vertragsschluss
(1) Die Darstellung im Webshop der Ware stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung
zur Bestellung.
(2) Durch Abschluss des Bestellprozesses gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Kauf oder zur Miete der Ware ab.
(3) Der Vertrag kommt erst durch die ausdrückliche Auftragsbestätigung von coffee perfect oder die Versendung der Ware zustande.
(4) Es gelten die im Webshop angegebenen Preise zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(5) Coffee perfect behält sich das Recht vor, Bestellungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
4. Preise
Alle Preise verstehen sich in EURO zzgl. USt.
5. Höhere Gewalt
Alle Ereignisse höherer Gewalt und andere unverschuldete Ereignisse, insbesondere Krieg, Unruhen, Naturkatastrophen, Verfügungen von hoher Hand, Streik, Ressourcenknappheit, außergewöhnliche Verkehrs und Straßenverhältnisse, Maschinenschäden,
die nicht auf nicht ordnungsgemäßer Wartung beruhen, nicht oder nicht rechtzeitige Lieferung durch Vorlieferanten sowie sonstige
unverschuldete Betriebsstörungen, befreien coffee perfect für die Dauer und den Umfang ihrer Auswirkungen von den vertraglichen Verpflichtungen.
6. Haftung
Die Haftung von coffee perfect besteht ohne Einschränkung, wenn coffee perfect, deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann. Soweit wesentliche Vertragspflichten verletzt werden, wird
auch für leichte Fahrlässigkeit gehaftet; in diesem Fall ist die Haftung begrenzt auf den vorhersehbaren und typischerweise eintretenden Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut oder vertrauen
darf oder die coffee perfect nach dem Inhalt des Vertrags gerade zu gewähren hat. Die Haftung für Schäden aus einer Verletzung
von Leben, Körper oder der Gesundheit sowie eine gesetzlich vorgeschriebene verschuldensunabhängige Haftung bleiben hiervon
unberührt.
7. Aufrechnung, Zurückbehaltungsrechte,
Abtretungsvorbehalt
(1) Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder unstreitig sind.
(2) Der Kunde ist zur Zurückbehaltung nur dann berechtigt, wenn die Gegenansprüche aus demselben Vertragsverhältnis stammen
und rechtskräftig festgestellt wurden oder unstreitig sind.
(3) coffee perfect ist berechtigt, Ansprüche aus diesem Vertrag mit allen Rechten und Pflichten ohne Benachrichtigung auf Dritte
zu übertragen – sicherungshalber auch das Eigentum an dem Gerät. Der Kunde bleibt auch dann in vollem Umfang aus diesem
Vertrag bis zu dessen Ablauf verpflichtet.
8.
Zahlungen
(1) Die Zahlung erfolgt wahlweise per SEPA-Lastschrift, Kreditkarte, PayPal oder anderen im Webshop angegebenen Zahlungsmethoden.
(2) coffee perfect behält sich vor, im Einzelfall bestimmte Zahlungsarten auszuschließen.
(3) Bei Zahlung per Lastschrift oder Ratenkauf erfolgt ggf. eine Bonitätsprüfung auf Grundlage eines anerkannten Scoringverfahrens.
9. Schlussbestimmungen
(1) Nebenabreden sind nicht getroffen. Jegliche Änderungen des Vertrags, wozu auch die Aufhebung dieser Schriftformklausel
gehört, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.
(2) Sollte eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit
der restlichen Bestimmungen nicht. Die Parteien verpflichten sich, in einem derartigen Fall in eine neue Regelung einzuwilligen,
die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmungen möglichst nahe kommt und die sie vereinbart hätten, wenn sie die
Unwirksamkeit gekannt hätten. Dies gilt auch, wenn eine an sich notwendige Regelung unterblieben ist.
(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist das für unseren Geschäftssitz zuständige Gericht.
[Zurück zum Inhaltsverzeichnis]
Ergänzend zu den allgemeinen Bestimmungen gemäß Ziffer I. Dieser AGB, gelten für Mietvereinbarungen für Kaffeegeräte, Wasserspender und Snackautomaten zusätzlich folgende Bestimmungen.
1. Übertragung von Mietverträgen
Der Kunde stimmt durch seine Unterschriftenleistung auf dem Vertrag zu, dass coffee perfect den Vertrag im Ganzen mit allen
Rechten und Pflichten auf einen der folgenden Übernehmer überträgt. Mit Übertragung tritt der Übernehmer in die Position von
coffee perfect im Rahmen des Mietvertrages ein und wird Eigentümer des gemieteten Produktes. Die Wirksamkeit dieser Übertragung erfordert keine weitere Information des Kunden. Dennoch wird der Übernehmer dem Kunden die Übertragung schriftlich
anzeigen. Der Kunde darf sich bis auf Widerruf bei jeglichen Fragen an coffee perfect wenden.
a. abcfinance GmbH, Kamekestraße 2-8, D50672 Köln.
b. O.K. Leasing AG, Netter Platz 4, D49090 Osnabrück.
2. Vertragsgegenstand
Der Kunde mietet von coffee perfect einen Kaffeevollautomaten, Wasserspender oder Snackautomaten.
3. Information, Geldwäschegesetz
(1) Auf Verlangen von coffee perfect ist der Kunde jederzeit während der Laufzeit des Mietvertrages verpflichtet, Einblick in seine
wirtschaftlichen Verhältnisse zu gewähren. Die erlangten Informationen unterliegen der Vertraulichkeit.
(2) Der Kunde ermächtigt hiermit coffee perfect zu Kreditzwecken Bankauskünfte einzuholen. Der Kunde ist verpflichtet, coffee
perfect umgehend über Vorkommnisse schriftlich zu unterrichten, die für das Mietverhältnis von Bedeutung sein können.
(3) Der Kunde hat coffee perfect die gemäß § 11 Geldwäschegesetz erforderlichen Daten und Informationen zur Verfügung zu
stellen. Handelt der Kunde als natürliche Person, erfolgt eine Identifizierung des Kunden und der ggf. für ihn auftretenden Person.
Im Rahmen der Identifizierung wird von dem jeweiligen Personalausweis eine Kopie angefertigt und an coffee perfect übermittelt.
Beim Handeln als juristische Person macht der Kunde Angaben zu seinen wirtschaftlich Berechtigten i.S.d. § 3 Geldwäschegesetz.
Die für ihn auftretende Person wird ebenfalls identifiziert und eine Kopie des Personalausweises angefertigt und übermittelt. Sofern sich während der Vertragsbeziehung Änderung dieser Daten ergeben, sind diese unverzüglich und unaufgefordert schriftlich
mitzuteilen.
4. Monatliche Miete
Die monatliche Miete ist jeweils am ersten Tag eines Monats im Voraus fällig. Für den Monat, in dem die Installation des gemieteten
Geräts stattfindet, erfolgt eine taggenaue Abrechnung ab Installation des Geräts („Nutzungsentgelt“).
5. Laufzeit
(1) Die Vereinbarung wird für die vertraglich vereinbarte Laufzeit geschlossen. Die Laufzeit beginnt am 01. des Folgemonats nach
Installation des Geräts. Für den Zeitraum zwischen Installation und Laufzeitbeginn wird ein Nutzungsentgelt fällig, welches taggenau berechnet wird. Für alle Verträge, die den Kaffeevollautomaten MP10 betreffen, beginnt die Vertragslaufzeit automatisch
drei
(3) Kalendertage nach Übergabe der Ware durch coffee perfect an das Versandunternehmen. Der Zeitpunkt der Übergabe an
den Versand wird dem Kunden per Versandbestätigung mitgeteilt. Eine vorzeitige Kündigung ist ausgeschlossen. Sonderkündigungsrechte des Kunden bleiben hiervon unberührt. (2) Erfolgt eine von coffee perfect vorzunehmende Installation des Geräts nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums nach
Anlieferung dessen und gerät der Kunde in diesem Zusammenhang in den Annahmeverzug, beginnt die Laufzeit mit Anzeige von
coffee perfect.
6. Anschlüsse, Befestigung, Kohlensäure
(1) Sofern für die Installation des gemieteten Geräts gesonderte Anschlüsse, insbesondere Anschlüsse an die Trinkwasserversorgung erforderlich sind, trägt der Kunde auf eigene Kosten Sorge für das Vorhandensein von Versorgungsleitungen am jeweiligen
Aufstellort. Der Kunde stellt sicher, dass die Anschlüsse den gesetzlichen Vorgaben, insbesondere den Vorschriften der TVO (Trinkwasserverordnung) entsprechen.
(2) Bei Miete eines Snackautomaten stellt der Kunde sicher, dass die ordnungsgemäße Befestigung erfolgen kann.
(3) Wasserspender dürfen ausschließlich mit lebensmittelgerechter Kohlensäure (CO2) betrieben werden, die für den Verzehr als
Lebensmittel geeignet ist.
7. Bonität und Mietsonderzahlungen
(1) Zur Wahrung der berechtigten Interessen, sowie zur Reduzierung von Zahlungsausfallrisiken, behält sich coffee perfect vor
unmittelbar vor Vertragsschluss auf Grundlage wissenschaftlich anerkannter statistischer Scoringverfahren eine auftragsbezogene
automatisierte Bonitätsprüfung durchzuführen. coffee perfect kann zu diesem Zweck Kundendaten an Dritte weiterleiten. Im Rahmen des Scoring verwendet coffee perfect neben den vom Kunden angegebenen Daten auch Adressdaten.
(2) coffee perfect behält sich vorvertraglich das Recht vor, nach eigenem Ermessen eine Mietsonderzahlung zu fordern. Die monatliche Miete reduziert sich anteilig um die geleistete Mietsonderzahlung, sodass sich diese über die vereinbarte Laufzeit aufbraucht.
Eine Erstattung der Mietsonderzahlung ist ausgeschlossen.
8. Neugerät
Ein Anspruch auf Neugeräte bei Vermietung und Gestellung von
Geräten besteht nicht.
9. Standort, Gebrauchsüberlassung, Eigentum
(1) Der Kunde ist berechtigt, das gemietete Gerät an dem vereinbarten Standort vertragsgemäß zu nutzen. Eine Veränderung des
Standortes oder eine Veränderung des gemieteten Geräts bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von coffee perfect.
(2) Mit der Gebrauchsüberlassung wird der Kunde unmittelbarer Besitzer des coffee perfect Geräts; coffee perfect ist mittelbarer
Besitzer und hat, soweit der Anspruch auf Gebrauchsüberlassung nicht entgegensteht, einen Anspruch auf Herausgabe des Eigentums.
(3) Ein Anspruch des Kunden auf Übertragung des Eigentums an dem gemieteten Produktes besteht nicht; ebenso besteht kein
Anspruch auf weitere Leistungen.
10. Beeinträchtigung des Eigentums, Besichtigungsrecht,
Bestand des Vertrages
1) Jegliche Maßnahmen Dritter, die das Eigentum von coffee perfect beeinträchtigen könnten, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung von coffee perfect und sind durch den Kunden unter Vorlage sämtlicher Unterlagen zeitnah anzuzeigen . Etwaige
Interventionsaufwendungen gehen vollständig zu Lasten des Kunden.
(2) Der Kunde darf einem Dritten ohne Zustimmung von coffee perfect das Gerät weder überlassen noch Rechte aus diesem Vertrag abtreten oder Rechte irgendwelcher Art einräumen.
(3) coffee perfect ist berechtigt, das gemietete Gerät während der üblichen Geschäftszeiten zu besichtigen bzw. zu überprüfen.
(4) Stellt der Kunde seinen Geschäftsbetrieb ein oder veräußert er sein Geschäft, ohne dass eine gesetzliche Rechtsnachfolge eintritt, so ist der Bestand dieser Vereinbarung zwischen dem Kunden und coffee perfect unberührt.
11. Betrieb, Erhaltung während der Mietdauer
(1) Der Kunde ist Betreiber des gemieteten Geräts und ist auf eigene Kosten zur fachgerechten Erhaltung (Instandhaltung und
Instandsetzung) und Unterhaltung dessen verpflichtet. Hierzu gehören alle Maßnahmen, die erforderlich sind, um das gemietete
Gerät während der Dauer der gesamten Mietzeit in einem vertragsgemäßen und ordnungsgemäßen Zustand zu halten. Dies umfasst insbesondere die Durchführung der im Betriebshandbuch beschriebenen technischen Wartungen. Reparaturen des gemieteten Geräts hat der Kunde auf seine Kosten durch einen Fachbetrieb durchzuführen, soweit es sich nicht um die Beseitigung von
Mängeln handelt, welche bei Übergabe des gemieteten Geräts vorhanden sind.
(2) Der Kunde trägt jegliche Abgaben, Steuern und vergleichbares, die im Zusammenhang mit der Miete und dem Betrieb des
Geräts anfallen, selbst.
12. Installation, Übernahmebestätigung, Deinstallation
(1) Bei Kaffeevollautomaten, Wasserspendern sowie Snackautomaten hat der Kunde bei Installation des Geräts zu prüfen, ob das
Gerät funktionstüchtig ist und die vereinbarte Beschaffenheit hat, mithin nicht mit Mängeln behaftet ist. Ist das Gerät mangelfrei,
hat der Kunde die Übernahme des ordnungsgemäß gelieferten Geräts schriftlich zu bestätigen. Mängel, die bei Installation des
Geräts vorhanden sind, hat der Kunde unverzüglich anzuzeigen. Eine unverzügliche Anzeige hat auch dann zu erfolgen, wenn sich
solche Mängel erst zu einem späteren Zeitpunkt zeigen.
(2) coffee perfect übernimmt bei Wasserspendern und Kaffeeautomaten (ausgenommen Kaffeevollautomaten der Serie MP10)
die Vornahme der Erstinstallation, die Verbringung zum vereinbarten Leistungsort und trägt die damit verbundenen Kosten. Die
Vornahme der Erstinstallation bei Kaffeevollautomaten der Serie MP10 übernimmt der Kunde. Die Kosten, die Vornahme der Deinstallation (ausgenommen Kaffeevollautomaten der Serie MP10) und die Abholung von Kaffeevollautomaten (ausgenommen Kaffeevollautomaten der Serie MP10) oder Wasserspendern zum ordentlichen Vertragsende gehen ebenfalls zulasten von coffee
perfect. Stellt coffee perfect bei Deinstallation Mängel an dem gemieteten Gerät fest, die über den vertragsgemäßen Gebrauch
entstandenen Verschleiß hinausgehen, kann coffee perfect die Beseitigung auf Kosten des Kunden verlangen. Bei Unmöglichkeit
der Rückgabe des gemieteten Geräts oder von Zubehörteilen hat der Kunde die Kosten der Ersatzbeschaffung, sowie einen sich
gegebenenfalls daraus ergebenden weiteren Schaden, zu ersetzen.
(3) coffee perfect übernimmt bei Snackautomaten die Vornahme der Erstinstallation, die Verbringung zum vereinbarten Leistungsort und trägt die damit verbundenen Kosten. Die Kosten und die Vornahme der Deinstallation von Snackautomaten gehen zulasten
des Kunden. Der Kunde verpflichtet sich nach Vertragsende den Snackautomaten zu deinstallieren und an die aktuelle Geschäftsadresse der coffee perfect GmbH zu verbringen und trägt die hierfür anfallenden Kosten. Eine hiervon abweichende Vereinbarung ist
im beiderseitigen Einvernehmen nicht ausgeschlossen. Stellt coffee perfect bei Annahme des gemieteten Geräts Mängel fest, die
über den durch vertragsgemäßen Gebrauch entstandenen Verschleiß hinausgehen, kann coffee perfect die Beseitigung auf Kosten
des Kunden verlangen. Bei Unmöglichkeit der Rückgabe des gemieteten Geräts oder von Zubehörteilen hat der Kunde die Kosten
der Ersatzbeschaffung, sowie einen sich gegebenenfalls daraus ergebenden weiteren Schaden, zu ersetzen.
13. Gefahrtragung
Der Kunde trägt ab Übernahme des gemieteten Geräts die Sach und Preisgefahr, mithin insbesondere die Gefahr des zufälligen
Untergangs, der zufälligen Verschlechterung oder Beschädigung, des Abhandenkommens oder des vorzeitigen Verschleißes des
gemieteten Produktes. Im Falle eines Gefahreintritts, sofern coffee perfect den Gefahreintritt nicht zu vertreten hat, gilt:
A) Der Kunde bleibt zur Zahlung der Miete verpflichtet.
B) Der Kunde hat coffee perfect unverzüglich über den Eintritt eines entsprechenden Ereignisses zu informieren.
C) Der Kunde hat das gemietete Gerät auf seine Kosten fachgerecht instand zu setzen bzw. ein gleichartiges und gleichwertiges
Ersatzgerät zu beschaffen.
D) Im Falle des Untergangs oder Abhandenkommens sowie im Falle einer erheblichen Beschädigung des Geräts hat sowohl der
Kunde als auch coffee perfect das Recht, die Auflösung des Vertrages zu begehren. In diesem Falle hat der Kunde coffee perfect
wirtschaftlich so zu stellen, wie coffee perfect bei störungsfreiem Verlauf zum Ende der Laufzeit gestanden hätte. Etwaige an coffee perfect gezahlte Entschädigungsleistungen Dritter werden bis zur Höhe des geschuldeten Betrages angerechnet.
14. Versicherung
Das gemietete Gerät ist durch den Kunden für die Dauer der Miete zu versichern. Die Versicherung muss sämtliche versicherbare
Gefahren bzw. Risiken, insbesondere Sach- und Elektronikschäden, zum Neuwert des gemieteten Geräts abdecken. Andernfalls
hat der Kunde coffee perfect einen entstandenen Schaden zu ersetzen.
15. Außerordentliches Kündigungsrecht von coffee perfect
(1) coffee perfect hat insbesondere ein Recht zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages, wenn
A) der Kunde trotz Abmahnung seine vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllt oder
B) der Kunde mit zwei monatlichen Mieten oder einem Betrag, der zwei monatlichen Mieten entspricht, in Verzug gerät oder
C) eine Gefährdung der Zahlungsfähigkeit des Kunden eintritt, insbesondere durch eine entsprechende bestehende oder drohende
Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden.
(2) Im Falle der außerordentlichen Kündigung ist coffee perfect berechtigt das gemietete Gerät auf Kosten des Kunden unverzüglich
abzuholen und zu verwerten. Der Kunde ist verpflichtet das mit dem Kündigungsschreiben als Link versendete Kontaktformular zur
Geräteabholung binnen sieben Tagen nach Zugang vollständig auszufüllen und elektronisch oder postalisch an coffee perfect
zurückzusenden. Im Falle, der nicht fristgemäßen Übersendung des Kontaktformulars zur Geräteabholung durch den Kunden, ist
coffee perfect berechtig, anstatt die Rückführung des Gerätes zu verlangen, dem Kunden den Zeitwert des Gerätes in Rechnung
zu stellen. coffee perfect behält sich vor dem Kunden bei Rückführung des Gerätes die Kosten für Deinstallation, Abtransport und
Reparatur von Schäden, die durch nicht-vertragsgemäßen Gebrauch entstanden sind, in Rechnung zu stellen.
(3) Der Kunde hat coffee perfect den durch die vorzeitige Beendigung des Vertrages entstehenden Schaden zu ersetzen. Hierbei
sind kündigungsbedingte Vorteile zugunsten des Kunden anzurechnen. Weitergehende Schadenersatzansprüche gegen den Kunden bleiben unberührt.
[Zurück zum Inhaltsverzeichnis]
Ergänzend zu den allgemeinen Bestimmungen gemäß Ziffer I. dieser AGB, gelten für Premium Servicevereinbarungen zusätzlich
folgende Bestimmungen.
1. Vertragsgegenstand
Der Kunde beauftragt coffee perfect die laufenden technischen Serviceleistungen am gemieteten oder gekauften Gerät durchzuführen. Der Leistungsumfang beinhaltet keine technischen Serviceleistungen betreffend des Kaffeevollautomaten der Serie MP10.
2. Monatliche Pauschale
Die monatliche Pauschale ist am ersten Tag eines Monats fällig.
3. Laufzeit
(1) Die Laufzeit entspricht analog der Laufzeit der dieser Servicevereinbarung zugrundeliegenden Premium Kauf- oder Premium
Mietvereinbarung. Sie beginnt mit Installation des Geräts.
(2) Die Laufzeit einer nachträglich zur Gerätemiete oder Gerätekauf geschlossene Premium Servicevereinbarung startet mit Annahme durch coffee perfect.
4. Preisanpassung
coffee perfect ist berechtigt den Preis dieser Vereinbarung
von Zeit zu Zeit zu ändern, um die Auswirkungen von
Änderungen der mit unserem Dienst verbundenen
Gesamtkosten widerzuspiegeln. Beispiele hierfür sind
Kostenveränderungen für Personal und Dienstleistungen,
Energiekosten sowie staatlich auferlegte Gebühren. Alle
Preisänderungen gelten frühestens 30 Tage nach
schriftlicher Bekanntgabe. Innerhalb der Übergangsfrist
kann der Kunde diese Vereinbarung jederzeit kündigen,
um zukünftige Belastungen zu vermeiden.
[Zurück zum Inhaltsverzeichnis]
Ergänzend zu den allgemeinen Bestimmungen gemäß Ziffer I. dieser AGB gelten für Comfort Service Vereinbarungen folgende
Bestimmungen.
1 Vertragsgegenstand
Der Kunde beauftragt coffee perfect, in regelmäßigen Abständen Materialien zur Reinigung und Sanitation von Wasserspendern,
sowie Wasserfilter zum selbstständigen Austausch zuzusenden.
2. Monatliche Pauschale
Die monatliche Pauschale ist am ersten Tag eines Monats fällig.
3. Laufzeit
(1) Die Laufzeit beginnt mit Installation des
Geräts.
(2) Die Laufzeit einer nachträglich zur
Gerätemiete oder Gerätekauf geschlossene
Comfort Servicevereinbarung startet mit
Annahme durch coffee perfect.
4. Preisanpassung
Wir sind berechtigt, den Preis unserer Vereinbarungen von Zeit zu Zeit zu ändern, um die Auswirkungen von Änderungen der
mit unserem Dienst verbundenen Gesamtkosten widerzuspiegeln. Beispiele hierfür sind Kostenveränderungen für Personal und
Dienstleistungen, Energiekosten sowie staatlich auferlegte Gebühren. Alle Preisänderungen gelten frühestens 30 Tage nach
schriftlicher Bekanntgabe. Innerhalb der Übergangsfrist kann der Kunde diese Vereinbarung jederzeit kündigen, um zukünftige
Belastungen zu vermeiden.
[Zurück zum Inhaltsverzeichnis]
Ergänzend zu den allgemeinen Bestimmungen gemäß Ziffer I. dieser AGB, gelten für Premium Delivery Vereinbarungen folgende
Bestimmungen.
1. Vertragsgegenstand
Der Kunde beauftragt coffee perfect, die vom Kunden ausgewählten Produkte- in dem vom Kunden bestimmten Lieferintervall- zu
liefern. Die Lieferungen werden gemäß Kundenangabe automatisch ausgelöst.
2. Definition Füllprodukte
Füllprodukte im Sinne dieser Vereinbarung sind sich aufbrauchbare Produkte zur Herstellung von Heißgetränken. Reinigungsmittel
sind keine Füllprodukte im Sinne dieser Vereinbarung.
3. Laufzeit
Diese Vereinbarung wird mit einer Mindestlaufzeit von sechs Monaten geschlossen. Die Laufzeit beginnt mit der ersten Produktlieferung. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich die Vereinbarung stillschweigend um jeweils einen Monat.
4. Preise
Es gelten die jeweils zum Zeitpunkt des Versands gültigen Preise laut Webshop. Der Kunde kann die jeweils geltenden gültigen
Preise jederzeit im Webshop einsehen.
5. Versandbedingungen
(1) Der Kunde kann den Versandtag jederzeit online bis zu einem Werktag vor Versand anpassen.
Der Kunde erhält vor jeder geplanten Lieferung eine E-Mail Benachrichtigung.
(2) Für die Einhaltung des Versandtermins ist der Tag der Übergabe der Ware durch uns an das Versandunternehmen maßgeblich.
Coffee perfect haftet nicht für Verschlechterungen, die auf dem Postweg eintreten. Insbesondere haftet coffee perfect nicht für auf
dem Transportweg entstandene Lieferverzögerungen. Wird der Versand auf Wunsch des Kunden verzögert, gehen die Gefahren
mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.
(3) Coffee perfect behält sich vor, die Bestellungen in mehreren getrennten Lieferungen zu versenden, wobei coffee perfect die
dadurch verursachten zusätzlichen Versandkosten trägt.
(4) Sofern einzelne Produkte nicht lieferbar sind, behält sich coffee perfect zur Einhaltung der vertraglichen Verpflichtungen vor,
Ersatzprodukte gleicher Art und Güte zu versenden.
(5) Die gesetzlichen Rechte des Kunden in Bezug auf die rechtzeitige und ordnungsgemäße Belieferung werden dadurch nicht
beschränkt.
6. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Zahlung der Lieferung verbleiben die gelieferten Produkte im Eigentum von coffee perfect.
[Zurück zum Inhaltsverzeichnis]
VI. Zusätzliche Bestimmungen für "Co2-Delivery Vereinbarung"
Ergänzend zu den allgemeinen Bestimmungen gemäß Ziffer I. dieser AGB, gelten für CO2 Delivery Vereinbarungen folgende Bestimmungen
1. Vertragsgegenstand
er Kunde beauftragt coffee perfect mit der Belieferung von CO2-Gasflaschen. Die Lieferungen werden gemäß Kundenangabe automatisch ausgelöst. Der Kunde führt den Wechsel der leeren CO2-Gasflasche gegen die gelieferte CO2-Gasflasche selbstständig aus.
2. Lieferintervalle
Die Belieferung des Kunden mit CO2-Gasflaschen erfolgt in Intervallen, welche der Kunde und coffee perfect vereinbart haben. Der
Kunde kann das Intervall jederzeit im Webshop anpassen.
3. Laufzeit, Kündigung
(1) Diese Vereinbarung wird auf unbestimmte
Zeit geschlossen. Sie beginnt
nach der ersten Produktlieferung.
(2) Die Vereinbarung kann monatlich gekündigt
werden.
4. Preise
Es gelten die jeweils zum Versandzeitpunkt gültigen Preise laut Webshop. Der Kunde kann die jeweils gültigen Preise jederzeit im
Webshop einsehen.
5. Versandbedingungen
(1) Der Kunde kann den Versandtag flexibel wählen und für den jeweils nächsten Kalendermonat anpassen.
(2) Für die Einhaltung des Versandtermins ist der Tag der Übergabe der Ware durch uns an das Versandunternehmen maßgeblich.
coffee perfect haftet nicht für Verschlechterungen, die auf dem Postweg eintreten. Insbesondere haftet coffee perfect nicht für auf
dem Transportweg entstandene Lieferverzögerungen. Wird der Versand auf Wunsch des Kunden verzögert, gehen die Gefahren
mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.
(3) Die gesetzlichen Rechte des Kunden in Bezug auf die rechtzeitige und ordnungsgemäße Belieferung werden dadurch nicht
beschränkt.
6. Eigentum, Rückgabe der Co2-Flasche
(1) Der Kunde erwirbt die Kohlensäure, die in den CO2-Gasflaschen enthalten ist. Der Kunde erwirbt nicht die Gasflasche, sodann
erfolgt kein Eigentumsübergang an dieser.
(2) Die Bereitstellung der CO2-Flasche erfolgt in den ersten sechs Monaten ab Lieferung für den Kunden kostenfrei. Ist die CO2-
Flasche nach Ablauf dieses Zeitraums nicht an coffee perfect retourniert worden, berechnet coffee perfect dem Kunden die auf dem
Vertrag vereinbarte monatliche Miete für jede betroffene Flasche.
(3) Eine für den Kunden kostenfreie Rückgabe der CO2-Flasche ist bei Anlieferung einer befüllten 2kg oder 6kg CO2-Flasche möglich. Eine Rücksendung einer CO2-Flasche außerhalb einer Anlieferung erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden. Der Kunde ist
der Einhaltung etwaiger Sicherheitsvorkehrungen für den Transport einer CO2-Flasche verpflichtet.
7. Haftung für Co2-Flaschen
Der Kunde haftet für Verlust oder eine über die übliche Abnutzung bei ordnungsgemäßem Gebrauch hinausgehende Beschädigung oder Verschmutzung der ihm überlassenen Flaschen und erstattet coffee perfect die Kosten einer erforderlichen Instandsetzung. Bei Verlust oder Beschädigung der CO2-Flasche ist coffee perfect berechtigt, eine festgeschriebene Gebühr gemäß der
geschlossenen CO2 Delivery Vereinbarung als Schadensersatz vom Kunden zu verlangen.
[Zurück zum Inhaltsverzeichnis]
Ergänzend zu den allgemeinen Bestimmungen gemäß Ziffer I. dieser AGB, gelten für Gerätekäufe folgende Bestimmungen.
1. Vertragsgegenstand
Der Kunde erwirbt von coffee perfect einen Kaffeevollautomaten, Wasserspender oder Snackautomaten.
2. Zahlung, Ratenzahlung
(1) Der Kunde verpflichtet sich zur Zahlung des vereinbarten Kaufpreises.
(2) Sofern coffee perfect und der Kunde eine Ratenzahlung vereinbaren, überlässt coffee perfect dem Kunden einen Ratenzahlungsplan, welche die Zahlungsziele der Raten verbindlich vorgibt. Der Kunde verpflichtet sich, die Monatsraten unaufgefordert zur
Fälligkeit zu entrichten.
(3) Gerät der Kunde mit einer Rate 10 Tage in Verzug, wird der gesamte Kaufbetrag sofort fällig.
3. Bonität
Zur Wahrung der berechtigten Interessen, sowie zur Reduzierung von Zahlungsausfallrisiken, behält sich coffee perfect vor unmittelbar vor Vertragsschluss auf Grundlage wissenschaftlich anerkannter statistischer Scoringverfahren eine auftragsbezogene automatisierte Bonitätsprüfung durchzuführen. coffee perfect kann zu diesem Zweck Kundendaten an Dritte weiterleiten. Im Rahmen
des Scoring verwendet coffee perfect neben den vom Kunden angegebenen Daten auch Adressdaten.
4. Gewährleistung
(1) Bei Installation des Geräts hat der Kunde zu prüfen, ob das Gerät funktionstüchtig ist und die vereinbarte Beschaffenheit hat,
mithin nicht mit Mängeln behaftet ist. Ist das Gerät mangelfrei, hat der Kunde die Übernahme des ordnungsgemäß gelieferten Geräts schriftlich zu bestätigen. Mängel, die bei Installation des Geräts vorhanden sind, hat der Kunde unverzüglich anzuzeigen. Eine
unverzügliche Anzeige hat auch dann zu erfolgen, wenn sich solche Mängel erst zu einem späteren Zeitpunkt zeigen.
(2) Ist die Kaufsache mangelhaft, hat coffee perfect das Recht, die Art der Nacherfüllung zu wählen. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr
5. Anschlüsse, Befestigung, Kohlensäure
(1) Sofern für die Installation des erworbenen Geräts gesonderte Anschlüsse, insbesondere Anschlüsse an die Trinkwasserversorgung erforderlich sind, trägt der Kunde auf eigene Kosten Sorge für das Vorhandensein von Versorgungsleitungen am jeweiligen
Aufstellort. Der Kunde stellt sicher, dass die Anschlüsse den gesetzlichen Vorgaben, insbesondere den Vorschriften der TVO (Trinkwasserverordnung) entsprechen.
(2) Bei Kauf eines Snackautomaten stellt der Kunde sicher, dass die ordnungsgemäße Befestigung erfolgen kann.
(3) Wasserspender dürfen ausschließlich mit lebensmittelgerechter Kohlensäure (CO2) betrieben werden, die für den Verzehr als
Lebensmittel geeignet ist.
6. Eigentumsvorbehalt
Das erworbene Gerät verbleibt bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung im Eigentum von coffee perfect.
[Zurück zum Inhaltsverzeichnis]
Ergänzend zu den allgemeinen Bestimmungen gemäß Ziffer I. dieser AGB, gelten für SWAP-Vereinbarungen folgende Bestimmungen.
1. Vertragsgegenstand
Unter dem SWAP-Konzept versteht sich ein Austauschservice für Kaffeevollautomaten der Serie MP10, bei dem defekte Geräte
durch funktionsfähige Austauschgeräte oder Ersatzteile ersetzt werden.
2. SWAP-Prozess
(1) Der Kunde meldet coffee perfect telefonisch oder online (per E-Mail) den Defekt. Coffee perfect leistet telefonisch eine erste
Fehlerdiagnose.
(2) Resultiert aus der ersten Fehlerdiagnose, dass ein Tausch des defekten Teils möglich ist, wird das passende Ersatzteil durch
coffee perfect an den Kunden versendet. Zug-um-Zug versendet der Kunde das defekte Teil an coffee perfect. Der Kunde tauscht
das defekte Teil eigenständig aus. Die Kosten des Versandprozesses trägt coffee perfect.
(3) Resultiert aus der ersten Fehlerdiagnose, dass eine Reparatur durch Zusendung des Ersatzteils nicht möglich ist, wird ein Austausch des Kaffeevollautomaten ohne Anbauteile veranlasst. Hierzu wird ein Austauschgerät ohne Anbauteile in einer Mehrwegverpackung versendet. Der defekte Kaffeevollautomat ohne Anbauteile wird in derselben Verpackung an coffee perfect versendet.
Unter Anbauteilen verstehen sich Abdeckungen, Griffe oder individuelle Blenden. Die Kosten des Versandprozesses trägt coffee
perfect.
(4) Coffee perfect entscheidet, ob ein defektes Gerät ersetzt oder repariert wird.
(5) Das defekte Gerät wird durch coffee perfect diagnostiziert, repariert und dem SWAP-Pool hinzugefügt. Dem Kunden steht
folglich kein Anspruch auf ein Neugerät zu.
3. Kein Ausschluss
(1) Der SWAP-Prozess begrenzt sich für den Kunden auf maximal ein Austauschgerät pro Jahr.
(2) Das Gerät darf nur mit Original-Ersatzteilen betrieben werden.
(3) In bestimmten Fällen kann coffee perfect den Austausch verweigern, insbesondere bei schwerwiegenden Beschädigungen, die
durch den Kunden verursacht wurden und dem Kunden grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann.
(4) Handelt es sich um Schönheitsreparaturen finden die Grundsätze des SWAP-Konzepts keine Anwendung.
(5) Ab dem 24. Monat ist ein Austausch des Geräts nur nach vorheriger Besichtigung durch coffee perfect möglich.
4. Laufzeit
Die Laufzeit entspricht analog der Laufzeit der dieser Vereinbarung zugrundeliegenden Mietvereinbarung. Die Laufzeit beginnt
automatisch drei (3) Kalendertage nach Übergabe der Ware durch coffee perfect an das Versandunternehmen.
5. Monatliche Pauschale
Die vertraglich vereinbarte monatliche Pauschale ist am ersten Tag eines Monats fällig. Befindet sich der Kunde im Zahlungsverzug
kann dieser nicht auf die Leistungen der SWAP-Vereinbarung zurückgreifen.
6. Preisanpassung
coffee perfect ist berechtigt den Preis dieser Vereinbarung von Zeit zu Zeit zu ändern, um die Auswirkungen von Änderungen
der mit unserem Dienst verbundenen Gesamtkosten widerzuspiegeln. Beispiele hierfür sind Kostenveränderungen für Personal
und Dienstleistungen, Energiekosten sowie staatlich auferlegte Gebühren. Alle Preisänderungen gelten frühestens 30 Tage nach
schriftlicher Bekanntgabe. Innerhalb der Übergangsfrist kann der Kunde diese Vereinbarung jederzeit kündigen, um zukünftige
Belastungen zu vermeiden.