Allgemeine Geschäftsbedingungen
Inhaltsverzeichnis
I. Allgemeine Bestimmungen für alle Vereinbarungen
II. Zusätzliche Bestimmungen für "Premium Mietvereinbarungen"
III. Zusätzliche Bestimmungen für "Premium Servicevereinbarung"
IV. Zusätzliche Bestimmungen für "Comfort Servicevereinbarung"
V. Zusätzliche Bestimmungen für "Premium Delivery" Vereinbarung
VI. Zusätzliche Bestimmungen für "Co2 Delivery" Vereinbarung
VII. Zusätzliche Bestimmungen für "Premium Kaufvereinbarung"
Präambel
Lieferungen und Leistungen durch die coffee perfect GmbH nachfolgend „coffee perfect“, erfolgen ausschließlich nach Maßgabe der folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der jeweils gültigen Fassung („AGB”), sofern nicht einzelvertraglich abweichende Regelungen getroffen werden. Für alle Vereinbarungen, die der Kunde und coffee perfect treffen, gelten die "Allgemeinen Bestimmungen für alle Vereinbarungen" gemäß Ziffer I. Je nach getroffener Vereinbarung gelten ergänzend zu den allgemeinen Bestimmungen gemäß Ziffer I. die zusätzlichen Bestimmungen gemäß Ziffer II. bis VII.
I. Allgemeine Bestimmungen für alle Vereinbarungen
Diese nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Anwendung auf alle Vereinbarungen zwischen dem Kunden und coffee perfect. Sie werden ergänzt durch die ebenfalls nachstehenden zusätzlichen Bestimmungen, welche für die jeweils geschlossene Vereinbarung gelten.
1. Anwendung
(1) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen richten sich
ausschließlich an Unternehmer. Der Kunde versichert
Unternehmer zu sein und im eigenen Namen, für eigene
Rechnung zu handeln.
(2) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn coffee perfect diesen nicht ausdrücklich widerspricht.
2. Datenschutz
(1) Bei allen Vorgängen der Datenverarbeitung verfährt
coffee perfect nach den gesetzlichen Vorschriften. coffee
perfect ist berechtigt mit Beginn der Geschäftsbeziehung
zum Kunden, einem Gesamtschuldner oder Bürgen,
Daten, welche auch personenbezogen sein können, über
die Beantragung und die Durchführung des Vertrages
gemäß Art. 6 Abs. 1 DSGVO zu erheben, zu verarbeiten,
insb. intern zu speichern und für die Bearbeitung des
Antrages/Vertrages zu nutzen und diese im Falle einer
Übertragung des Vertrages an den
Übernehmer zu übermitteln, der diese Daten erhebt,
verarbeitet und nutzt. coffee perfect sowie der
Übernehmer, sind berechtigt, die
Daten zum Zwecke der Refinanzierung des Vertrages an
ein Refinanzierungsinstitut zu übermitteln. Für die
Vertragsabwicklung werden
die Daten im erforderlichen Umfang an beauftragte
Dienstleister weitergegeben.
(2) Adress und Vertragsdaten werden von coffee perfect im Rahmen des rechtlich Zulässigen für eigene Marketingzwecke erhoben, verarbeitet und genutzt. coffee perfect verzichtet auf die kommerzielle Weitergabe der Daten (Verkauf, Vermietung) an Dritte und betreibt keinen Adresshandel.
(3) Der Nutzung, Verarbeitung und Übermittlung personenbezogener Daten zu Marketingzwecken kann jederzeit durch eine formlose Mitteilung auf dem Postweg an coffee perfect GmbH, Netter Platz 1, D49090 Osnabrück oder durch eine EMail an info@coffeeperfect.de mit Wirkung für die Zukunft widersprochen werden. Dies gilt allerdings nicht für die zur Abwicklung des Vertrages erforderlichen Daten. Nach Erhalt des Widerspruchs werden die betroffenen Daten nicht mehr zu anderen Zwecken als zur Abwicklung des Vertrages genutzt, verarbeitet und übermittelt.
(4) Zur Wahrung der berechtigten Interessen zwecks Bonitäts und/oder Adressprüfung erfolgt ggf. eine Weitergabe des Namens und der Adresse an eine Wirtschaftsauskunftei.
3. Preise
Alle Preise verstehen sich in EURO zzgl. MwSt.
4. Höhere Gewalt
Alle Ereignisse höherer Gewalt und andere
unverschuldete Ereignisse, insbesondere Krieg, Unruhen,
Naturkatastrophen, Verfügungen von hoher Hand,
Streik, Ressourcenknappheit, außergewöhnliche
Verkehrs und Straßenverhältnisse, Maschinenschäden,
die nicht auf nicht ordnungsgemäßer Wartung beruhen,
nicht oder nicht rechtzeitige Lieferung durch
Vorlieferanten sowie sonstige unverschuldete
Betriebsstörungen, befreien coffee perfect für die Dauer
und den Umfang ihrer Auswirkungen von den
vertraglichen Verpflichtungen.
5. Haftung
Die Haftung von coffee perfect besteht ohne
Einschränkung, wenn coffee perfect, deren gesetzlichen
Vertretern oder Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe
Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann. Soweit
wesentliche Vertragspflichten verletzt werden, wird auch
für leichte Fahrlässigkeit gehaftet; in diesem Fall ist die
Haftung begrenzt auf den vorhersehbaren und
typischerweise eintretenden Schaden. Wesentliche
Vertragspflichten sind solche, auf deren Einhaltung der
Kunde regelmäßig vertraut oder vertrauen darf oder die
coffee perfect nach dem Inhalt des Vertrags gerade zu
gewähren hat. Die Haftung für Schäden aus einer
Verletzung von Leben, Körper oder der Gesundheit sowie
eine gesetzlich vorgeschriebene
verschuldensunabhängige Haftung bleiben hiervon
unberührt.
6. Aufrechnung, Zurückbehaltungsrechte,
Abtretungsvorbehalt
(1) Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn
die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden
oder unstreitig sind.
(2) Der Kunde ist zur Zurückbehaltung nur dann berechtigt, wenn die Gegenansprüche aus demselben Vertragsverhältnis stammen und rechtskräftig festgestellt wurden oder unstreitig sind.
(3) coffee perfect ist berechtigt, Ansprüche aus diesem Vertrag mit allen Rechten und Pflichten ohne Benachrichtigung auf Dritte zu übertragen – sicherungshalber auch das Eigentum an dem Gerät. Der Kunde bleibt auch dann in vollem Umfang aus diesem Vertrag bis zu dessen Ablauf verpflichtet.
7. SEPA Lastschriftverfahren
Zahlungen des Kunden an coffee perfect werden im
SEPALastschriftverfahren eingezogen. Die Frist für die
Vorabankündigung (PreNotification) wird auf einen Tag
verkürzt. Erteilt der Kunde das SEPAMandat nicht,
erfolgt die Erteilung des SEPAMandats nicht wirksam
oder wird ein SEPAMandat widerrufen, hat der Kunde
die Zahlungen auf ein Konto von coffee perfect zu
überweisen.
8. Schlussbestimmungen
(1) Nebenabreden sind nicht getroffen. Jegliche
Änderungen des Vertrags, wozu auch die Aufhebung
dieser Schriftformklausel gehört, bedürfen zu ihrer
Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.
(2) Sollte eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht. Die Parteien verpflichten sich, in einem derartigen Fall in eine neue Regelung einzuwilligen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmungen möglichst nahe kommt und die sie vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit gekannt hätten. Dies gilt auch, wenn eine an sich notwendige Regelung unterblieben ist.
(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist das für unseren Geschäftssitz zuständige Gericht.
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II. Zusätzliche Bestimmungen für "Premium Mietvereinbarungen"
Ergänzend zu den allgemeinen Bestimmungen gemäß Ziffer I. Dieser AGB, gelten für Mietvereinbarungen für Kaffeegeräte, Wasserspender und Snackautomaten zusätzlich folgende Bestimmungen.
1. Übertragung von Mietverträgen
Der Kunde stimmt durch seine Unterschriftsleistung auf dem
Vertrag zu, dass coffee perfect den Vertrag im Ganzen mit allen
Rechten und Pflichten auf die O. K. Leasing AG, Netter Platz 4, D49090 Osnabrück („Übernehmer“ genannt)
überträgt. Mit Übertragung tritt der Übernehmer in die Position
von coffee perfect im Rahmen des Mietvertrages ein und wird
Eigentümer des gemieteten Produktes. Die Wirksamkeit dieser
Übertragung erfordert keine weitere Information des Kunden.
Dennoch wird der Übernehmer dem Kunden die Übertragung
schriftlich anzeigen. Der Kunde darf sich bis auf Widerruf bei
jeglichen Fragen an coffee perfect wenden.
2. Vertragsgegenstand
Der Kunde mietet von coffee perfect einen
Kaffeevollautomaten, Wasserspender oder
Snackautomaten.
3. Information, Geldwäschegesetz
(1) Auf Verlangen von coffee perfect ist der Kunde jederzeit während der Laufzeit des Mietvertrages verpflichtet, Einblick in seine wirtschaftlichen Verhältnisse zu gewähren. Die erlangten Informationen unterliegen der Vertraulichkeit.
(2) Der Kunde ermächtigt hiermit coffee perfect zu Kreditzwecken Bankauskünfte einzuholen. Der Kunde ist verpflichtet, coffee perfect umgehend über Vorkommnisse schriftlich zu unterrichten, die für das Mietverhältnis von Bedeutung sein können.
(3) Der Kunde hat coffee perfect zur Erfüllung seiner Identifizierungspflicht gem. § 11 Geldwäschegesetz die relevanten Daten des Personalausweises mittels Kopie zu übermitteln, sofern der Kunde als natürliche Person handelt. Bei Handeln als juristische Person wird ein Handelsregisterauszug benötigt, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte, i.S.d. § 3 Geldwäschegesetz, hervorgeht. Sofern sich während der Vertragsbeziehung Änderungen dieser Daten ergeben, sind diese unverzüglich und unaufgefordert schriftlich mitzuteilen.
4. Monatliche Miete
Die monatliche Miete ist jeweils am ersten Tag eines Monats im Voraus fällig. Für den Monat, in dem die Installation des gemieteten Geräts stattfindet, erfolgt eine taggenaue Abrechnung ab Installation des Geräts („Nutzungsentgelt“).
5. Laufzeit
(1) Die Vereinbarung wird für die vertraglich vereinbarte Laufzeit geschlossen. Die Laufzeit beginnt am 01. des Folgemonats nach Installation des Geräts. Für den Zeitraum zwischen Installation und Laufzeitbeginn wird ein Nutzungsentgelt fällig, welches taggenau berechnet wird. Eine vorzeitige Kündigung ist ausgeschlossen. Sonderkündigungsrechte des Kunden bleiben hiervon unberührt.
(2) Erfolgt eine Installation des Geräts nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums nach Anlieferung dessen und gerät der Kunde in diesem Zusammenhang in den Annahmeverzug, beginnt die Laufzeit mit Anzeige von coffee perfect.
6. Anschlüsse, Befestigung, Kohlensäure
(1) Sofern für die Installation des gemieteten Geräts gesonderte
Anschlüsse, insbesondere Anschlüsse an die
Trinkwasserversorgung erforderlich sind, trägt der Kunde auf
eigene Kosten Sorge für das Vorhandensein von
Versorgungsleitungen am jeweiligen Aufstellort. Der Kunde
stellt sicher, dass die Anschlüsse den gesetzlichen Vorgaben,
insbesondere den Vorschriften der TVO
(Trinkwasserverordnung) entsprechen.
(2) Bei Miete eines Snackautomaten stellt der Kunde sicher, dass die ordnungsgemäße Befestigung erfolgen kann.
(3) Wasserspender dürfen ausschließlich mit lebensmittelgerechter Kohlensäure (CO2) betrieben werden, die für den Verzehr als Lebensmittel geeignet ist.
7. Bonität und Mietsonderzahlungen
(1) Zur Wahrung der berechtigten Interessen, sowie zur
Reduzierung von Zahlungsausfallrisiken, behält sich coffee
perfect vor unmittelbar vor Vertragsschluss auf Grundlage
wissenschaftlich anerkannter statistischer Scoringverfahren
eine auftragsbezogene automatisierte Bonitätsprüfung
durchzuführen. coffee perfect kann zu diesem Zweck
Kundendaten an Dritte weiterleiten. Im Rahmen des Scoring
verwendet coffee perfect neben den vom Kunden angegebenen
Daten auch Adressdaten.
(2) coffee perfect behält sich vor, eine Mietsonderzahlung zu fordern. Diese Mietsonderzahlung beträgt beim ersten angemieteten Gerät 500,00€, bei jedem weiteren Gerät 250,00€. Die monatliche Miete reduziert sich anteilig um die geleistete Mietsonderzahlung, sodass sich diese über die vereinbarte Laufzeit aufbraucht. Eine Erstattung der Mietsonderzahlung ist ausgeschlossen.
8. Neugerät
Ein Anspruch auf Neugeräte bei Vermietung und Gestellung von
Geräten besteht nicht.
9. Standort, Gebrauchsüberlassung, Eigentum
(1) Der Kunde ist berechtigt, das gemietete Gerät an dem vereinbarten Standort vertragsgemäß zu nutzen. Eine Veränderung des Standortes oder eine Veränderung des gemieteten Geräts bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von coffee perfect.
(2) Mit der Gebrauchsüberlassung wird der Kunde unmittelbarer Besitzer des coffee perfect Geräts; coffee perfect ist mittelbarer Besitzer und hat, soweit der Anspruch auf Gebrauchsüberlassung nicht entgegensteht, einen Anspruch auf Herausgabe des Eigentums.
(3) Ein Anspruch des Kunden auf Übertragung des Eigentums an dem gemieteten Produktes besteht nicht; ebenso besteht kein Anspruch auf weitere Leistungen.
10. Beeinträchtigung des Eigentums, Besichtigungsrecht,
Bestand des Vertrages
(1) Jegliche Maßnahmen Dritter, die das Eigentum von coffee
perfect beeinträchtigen könnten, bedürfen der vorherigen
schriftlichen Zustimmung von coffee perfect und sind durch den
Kunden unter Vorlage sämtlicher Unterlagen zeitnah anzuzeigen . Etwaige Interventionsaufwendungen gehen
vollständig zu Lasten des Kunden.
(2) Der Kunde darf einem Dritten ohne Zustimmung von coffee perfect das Gerät weder überlassen noch Rechte aus diesem Vertrag abtreten oder Rechte irgendwelcher Art einräumen.
(3) coffee perfect ist berechtigt, das gemietete Gerät während der üblichen Geschäftszeiten zu besichtigen bzw. zu überprüfen.
(4) Stellt der Kunde seinen Geschäftsbetrieb ein oder veräußert er sein Geschäft, ohne dass eine gesetzliche Rechtsnachfolge eintritt, so ist der Bestand dieser Vereinbarung zwischen dem Kunden und coffee perfect unberührt.
11. Betrieb, Erhaltung während der Mietdauer
(1) Der Kunde ist Betreiber des gemieteten Geräts und ist auf
eigene Kosten zur fachgerechten Erhaltung (Instandhaltung und
Instandsetzung) und Unterhaltung dessen verpflichtet. Hierzu
gehören alle Maßnahmen, die erforderlich sind, um das
gemietete Gerät während der Dauer der gesamten Mietzeit in
einem vertragsgemäßen und ordnungsgemäßen Zustand zu
halten. Dies umfasst insbesondere die Durchführung der im
Betriebshandbuch beschriebenen technischen Wartungen.
Reparaturen des gemieteten Geräts hat der Kunde auf seine
Kosten durch einen Fachbetrieb durchzuführen, soweit es sich
nicht um die Beseitigung von Mängeln handelt, welche bei
Übergabe des gemieteten Geräts vorhanden sind.
(2) Der Kunde trägt jegliche Abgaben, Steuern und vergleichbares, die im Zusammenhang mit der Miete und dem Betrieb des Geräts anfallen, selbst.
12. Installation, Übernahmebestätigung, Deinstallation
(1) Bei Installation des Geräts hat der Kunde zu prüfen, ob das
Gerät funktionstüchtig ist und die vereinbarte Beschaffenheit
hat, mithin nicht mit Mängeln behaftet ist. Ist das Gerät
mangelfrei, hat der Kunde die Übernahme des ordnungsgemäß
gelieferten Geräts schriftlich zu bestätigen. Mängel, die bei
Installation des Geräts vorhanden sind, hat der Kunde
unverzüglich anzuzeigen. Eine unverzügliche Anzeige hat auch
dann zu erfolgen, wenn sich solche Mängel erst zu einem
späteren Zeitpunkt zeigen.
(2) Die Installation zu Beginn der Miete erfolgt für den Kunden kostenfrei. Die Kosten der Deinstallation zum ordentlichen Vertragsende gehen zulasten von coffee perfect. Stellt coffee perfect bei Deinstallation Mängel an dem gemieteten Gerät fest, die über den durch vertragsgemäßen Gebrauch entstandenen Verschleiß hinausgehen, kann coffee perfect die Beseitigung auf Kosten des Kunden verlangen. Bei Unmöglichkeit der Rückgabe des gemieteten Geräts oder von Zubehörteilen hat der Kunde die Kosten der Ersatzbeschaffung, sowie einen sich gegebenenfalls daraus ergebenden weiteren Schaden, zu ersetzen.
13. Gefahrtragung
Der Kunde trägt ab Übernahme des gemieteten Geräts die
Sach und Preisgefahr, mithin insbesondere die Gefahr des
zufälligen Untergangs, der zufälligen Verschlechterung oder
Beschädigung, des Abhandenkommens oder des vorzeitigen
Verschleißes des gemieteten Produktes. Im Falle eines
Gefahreintritts, sofern coffee perfect den Gefahreintritt nicht
zu vertreten hat, gilt:
A) Der Kunde bleibt zur Zahlung der Miete verpflichtet.
B) Der Kunde hat coffee perfect unverzüglich über den Eintritt
eines entsprechenden Ereignisses zu informieren.
C) Der Kunde hat das gemietete Gerät auf seine Kosten
fachgerecht instand zu setzen bzw. ein gleichartiges und
gleichwertiges Ersatzgerät zu beschaffen.
D) Im Falle des Untergangs oder Abhandenkommens sowie im
Falle einer erheblichen Beschädigung des Geräts hat sowohl
der Kunde als auch coffee perfect das Recht, die Auflösung des
Vertrages zu begehren. In diesem Falle hat der Kunde coffee
perfect wirtschaftlich so zu stellen, wie coffee perfect bei
störungsfreiem Verlauf zum Ende der Laufzeit gestanden hätte.
Etwaige an coffee perfect gezahlte Entschädigungsleistungen
Dritter werden bis zur Höhe des geschuldeten Betrages
angerechnet.
14. Versicherung
Das gemietete Gerät ist durch den Kunden für die Dauer der
Miete zu versichern. Die
Versicherung muss sämtliche versicherbare Gefahren bzw.
Risiken, insbesondere Sach- und Elektronikschäden, zum
Neuwert des gemieteten Geräts abdecken. Andernfalls hat der
Kunde coffee perfect einen entstandenen Schaden zu ersetzen.
15. Außerordentliches Kündigungsrecht von coffee perfect
(1) coffee perfect hat insbesondere ein Recht zur
außerordentlichen Kündigung des Vertrages, wenn
A) der Kunde trotz Abmahnung seine vertraglichen
Verpflichtungen nicht erfüllt oder
B) der Kunde mit zwei monatlichen Mieten oder einem Betrag,
der zwei monatlichen Mieten entspricht, in Verzug gerät oder
C) eine Gefährdung der Zahlungsfähigkeit des Kunden eintritt,
insbesondere durch eine entsprechende bestehende oder
drohende Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse
des Kunden.
(2) Im Falle der außerordentlichen Kündigung ist coffee perfect berechtigt das gemietete Gerät auf Kosten des Kunden unverzüglich abzuholen und zu verwerten. coffee perfect behält sich vor dem Kunden die Kosten für Deinstallation, Abtransport und Instandsetzung für Kaffeevollautomaten mit pauschal 1.500,00€, für Wasserspender 1.000,00€ und für Snackautomaten 1.700,00€ zu berechnen. Dem Kunden bleibt das Recht des Nachweises, dass geringere Kosten entstanden sind, vorbehalten.
(3) Der Kunde hat coffee perfect den durch die vorzeitige Beendigung des Vertrages entstehenden Schaden zu ersetzen. Hierbei sind kündigungsbedingte Vorteile zugunsten des Kunden anzurechnen. Weitergehende Schadenersatzansprüche gegen den Kunden bleiben unberührt.
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III. Zusätzliche Bestimmungen für "Premium Servicevereinbarung"
Ergänzend zu den allgemeinen Bestimmungen gemäß Ziffer I. dieser AGB, gelten für Premium Servicevereinbarungen zusätzlich folgende Bestimmungen.
1. Vertragsgegenstand
Der Kunde beauftragt coffee perfect die laufenden
technischen Serviceleistungen am gemieteten oder
gekauften Gerät durchzuführen.
2. Monatliche Pauschale
Die monatliche Pauschale ist am ersten Tag eines Monats fällig.
3. Laufzeit
(1) Die Laufzeit entspricht analog der Laufzeit der dieser
Servicevereinbarung zugrundeliegenden Premium Kauf- oder Premium Mietvereinbarung. Sie beginnt mit Installation des
Geräts.
(2) Die Laufzeit einer nachträglich zur Gerätemiete oder Gerätekauf geschlossene Premium Servicevereinbarung startet mit Annahme durch coffee perfect.
4. Preisanpassung
coffee perfect ist berechtigt den Preis dieser Vereinbarung
von Zeit zu Zeit zu ändern, um die Auswirkungen von
Änderungen der mit unserem Dienst verbundenen
Gesamtkosten widerzuspiegeln. Beispiele hierfür sind
Kostenveränderungen für Personal und Dienstleistungen,
Energiekosten sowie staatlich auferlegte Gebühren. Alle
Preisänderungen gelten frühestens 30 Tage nach
schriftlicher Bekanntgabe. Innerhalb der Übergangsfrist
kann der Kunde diese Vereinbarung jederzeit kündigen,
um zukünftige Belastungen zu vermeiden.
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IV. Zusätzliche Bestimmungen für "Comfort Servicevereinbarung"
Ergänzend zu den allgemeinen Bestimmungen gemäß Ziffer I. dieser AGB gelten für Comfort Service Vereinbarungen folgende Bestimmungen.
1 Vertragsgegenstand
Der Kunde beauftragt coffee perfect, in
regelmäßigen Abständen Materialien zur
Reinigung und Sanitation von Wasserspendern,
sowie Wasserfilter zum selbstständigen
Austausch zuzusenden
2. Monatliche Pauschale
Die monatliche Pauschale ist am ersten Tag eines Monats fällig.
3. Laufzeit
(1) Die Laufzeit beginnt mit Installation des
Geräts.
(2) Die Laufzeit einer nachträglich zur Gerätemiete oder Gerätekauf geschlossene Comfort Servicevereinbarung startet mit Annahme durch coffee perfect.
4. Preisanpassung
Wir sind berechtigt, den Preis unserer
Vereinbarungen von Zeit zu Zeit zu ändern, um
die Auswirkungen von Änderungen der mit
unserem Dienst verbundenen Gesamtkosten
widerzuspiegeln. Beispiele hierfür sind
Kostenveränderungen für Personal und
Dienstleistungen, Energiekosten sowie staatlich
auferlegte Gebühren. Alle Preisänderungen
gelten frühestens 30 Tage nach schriftlicher
Bekanntgabe. Innerhalb der Übergangsfrist
kann der Kunde diese Vereinbarung jederzeit
kündigen, um zukünftige Belastungen zu
vermeiden.
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V. Zusätzliche Bestimmungen für "Premium Delivery" Vereinbarung
Ergänzend zu den allgemeinen Bestimmungen gemäß Ziffer I. dieser AGB, gelten für Premium Delivery Vereinbarungen folgende Bestimmungen.
1. Vertragsgegenstand
Der Kunde beauftragt coffee perfect, die vom
Kunden ausgewählten Produkte monatlich zu
liefern. Die Lieferungen werden gemäß
Kundenangabe automatisch ausgelöst.
2. Mindestbestellmenge
(1) Der Kunde verpflichtet sich, monatlich
mindestens 2 kg Füllprodukte abzunehmen.
(2) Füllprodukte im Sinne dieser Vereinbarungen sind sich aufbrauchbare Produkte zur Herstellung von Heißgetränken. Reinigungsmittel sind keine Füllprodukte im Sinne dieser Vereinbarung.
3. Laufzeit
Diese Vereinbarung wird mit einer Mindestlaufzeit
von sechs Monaten geschlossen. Die Laufzeit
beginnt mit der ersten Produktlieferung. Nach
Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich die
Vereinbarung stillschweigend um jeweils einen
Monat.
4. Preise
Es gelten die jeweils zum Zeitpunkt des Versands
gültigen Preise laut Webshop. Der Kunde kann die
jeweils gültigen Preise jederzeit im Webshop
einsehen.
5. Versandbedingungen
(1) Der Kunde kann den Versandtag flexibel wählen
und für den jeweils nächsten Kalendermonat
anpassen.
(2) Für die Einhaltung des Versandtermins ist der Tag der Übergabe der Ware durch uns an das Versandunternehmen maßgeblich. coffee perfect haftet nicht für Verschlechterungen, die auf dem Postweg eintreten. Insbesondere haftet coffee perfect nicht für auf dem Transportweg entstandene Lieferverzögerungen. Wird der Versand auf Wunsch des Kunden verzögert, gehen die Gefahren mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.
(3) coffee perfect behält sich vor, die Bestellung in mehreren getrennten Lieferungen zu versenden, wobei coffee perfect die dadurch verursachten zusätzlichen Versandkosten trägt.
(4) Sofern einzelne Produkte nicht lieferbar sind, behält sich coffee perfect zur Einhaltung der vertraglichen Verpflichtungen vor, Ersatzprodukte gleicher Art und Güte zu versenden.
(5) Die gesetzlichen Rechte des Kunden in Bezug auf die rechtzeitige und ordnungsgemäße Belieferung werden dadurch nicht beschränkt.
6. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Zahlung der Lieferung
verbleiben die gelieferten Produkte im Eigentum
von coffee perfect.
VI. Zusätzliche Bestimmungen für "Co2-Delivery" Vereinbarung
Ergänzend zu den allgemeinen Bestimmungen gemäß Ziffer I. dieser AGB, gelten für Co2-Delivery Vereinbarungen folgende Bestimmungen.
1. Vertragsgegenstand
Der Kunde beauftragt coffee perfect mit der
Belieferung von Co2-Gasflaschen. Die
Lieferungen werden gemäß Kundenangabe
automatisch ausgelöst. Der Kunde führt den
Wechsel der leeren Co2-Gasflasche gegen die
gelieferte Co2-Gasflasche selbstständig aus.
2. Lieferintervalle
Die Belieferung des Kunden mit Co2-Gasflaschen erfolgt in Intervallen, welche der
Kunde und coffee perfect vereinbart haben. Der
Kunde kann das Intervall jederzeit im Webshop
anpassen.
3. Laufzeit, Kündigung
(1) Diese Vereinbarung wird auf unbestimmte
Zeit geschlossen. Sie beginnt
nach der ersten Produktlieferung.
(2) Die Vereinbarung kann monatlich gekündigt werden.
4. Preise
Es gelten die jeweils zum Versandzeitpunkt
gültigen Preise laut Webshop. Der Kunde kann
die jeweils gültigen Preise jederzeit im Webshop
einsehen.
5. Versandbedingungen
(1) Der Kunde kann den Versandtag flexibel
wählen und für den jeweils nächsten
Kalendermonat anpassen.
(2) Für die Einhaltung des Versandtermins ist der Tag der Übergabe der Ware durch uns an das Versandunternehmen maßgeblich. coffee perfect haftet nicht für Verschlechterungen, die auf dem Postweg eintreten. Insbesondere haftet coffee perfect nicht für auf dem Transportweg entstandene Lieferverzögerungen. Wird der Versand auf Wunsch des Kunden verzögert, gehen die Gefahren mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.
(3) Die gesetzlichen Rechte des Kunden in Bezug auf die rechtzeitige und ordnungsgemäße Belieferung werden dadurch nicht beschränkt.
6. Eigentum, Rückgabe der Co2-Flasche
(1) Der Kunde erwirbt die Kohlensäure, die in
den Co2-Gasflaschen enthalten ist. Der Kunde
erwirbt nicht die Gasflasche, sodann erfolgt kein
Eigentumsübergang an dieser.
(2) Die Bereitstellung der Co2-Flasche erfolgt in den ersten sechs Monaten ab Lieferung für den Kunden kostenfrei. Ist die Co2-Flasche nach Ablauf dieses Zeitraums nicht an coffee perfect retourniert worden, berechnet coffee perfect dem Kunden die auf dem Vertrag vereinbarte monatliche Miete für jede betroffene Flasche.
(3) Eine für den Kunden kostenfreie Rückgabe der Co2-Flasche ist bei Anlieferung einer befüllten 2kg oder 6kg Co2-Flasche möglich. Eine Rücksendung einer Co2-Flasche außerhalb einer Anlieferung erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden. Der Kunde ist der Einhaltung etwaiger Sicherheitsvorkehrungen für den Transport einer Co2Flasche verpflichtet.
7. Haftung für Co2-Flaschen
Der Kunde haftet für Verlust oder eine über die
übliche Abnutzung bei ordnungsgemäßem
Gebrauch hinausgehende Beschädigung oder
Verschmutzung der ihm überlassenen Flaschen
und erstattet coffee perfect die Kosten einer
erforderlichen Instandsetzung. Bei Verlust oder
Beschädigung der Co2-Flasche ist coffee perfect
berechtigt, eine festgeschriebene Gebühr
gemäß der geschlossenen Co2-Delivery
Vereinbarung als Schadensersatz vom Kunden
zu verlangen.
VII. Zusätzliche Bestimmungen für "Premium Kaufvereinbarung"
Ergänzend zu den allgemeinen Bestimmungen gemäß Ziffer I. dieser AGB, gelten für Gerätekäufe folgende Bestimmungen.
1. Vertragsgegenstand
Der Kunde erwirbt von coffee perfect einen
Kaffeevollautomaten, Wasserspender oder
Snackautomaten.
2. Zahlung, Ratenzahlung
(1) Der Kunde verpflichtet sich zur Zahlung des
vereinbarten Kaufpreises.
(2) Sofern coffee perfect und der Kunde eine Ratenzahlung vereinbaren, überlässt coffee perfect dem Kunden einen Ratenzahlungsplan, welche die Zahlungsziele der Raten verbindlich vorgibt. Der Kunde verpflichtet sich, die Monatsraten unaufgefordert zur Fälligkeit zu entrichten.
3) Gerät der Kunde mit einer Rate 10 Tage in Verzug, wird der gesamte Kaufbetrag sofort fällig.
3. Bonität
Zur Wahrung der berechtigten Interessen, sowie zur
Reduzierung von Zahlungsausfallrisiken, behält sich
coffee perfect vor unmittelbar vor Vertragsschluss auf
Grundlage wissenschaftlich anerkannter statistischer
Scoringverfahren eine auftragsbezogene automatisierte
Bonitätsprüfung durchzuführen. coffee perfect kann zu
diesem Zweck Kundendaten an Dritte weiterleiten. Im
Rahmen des Scoring verwendet coffee perfect neben den
vom Kunden angegebenen Daten auch Adressdaten.
4. Gewährleistung
(1) Bei Installation des Geräts hat der Kunde zu prüfen, ob
das Gerät funktionstüchtig ist und die vereinbarte
Beschaffenheit hat, mithin nicht mit Mängeln behaftet ist.
Ist das Gerät mangelfrei, hat der Kunde die Übernahme
des ordnungsgemäß gelieferten Geräts schriftlich zu
bestätigen. Mängel, die bei Installation des Geräts
vorhanden sind, hat der Kunde unverzüglich anzuzeigen.
Eine unverzügliche Anzeige hat auch dann zu erfolgen,
wenn sich solche Mängel erst zu einem späteren
Zeitpunkt zeigen.
(2) Ist die Kaufsache mangelhaft, hat coffee perfect das Recht, die Art der Nacherfüllung zu wählen. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr.
5. Anschlüsse, Befestigung, Kohlensäure
(1) Sofern für die Installation des erworbenen Geräts
gesonderte Anschlüsse, insbesondere Anschlüsse an die
Trinkwasserversorgung erforderlich sind, trägt der Kunde
auf eigene Kosten Sorge für das Vorhandensein von
Versorgungsleitungen am jeweiligen Aufstellort. Der
Kunde stellt sicher, dass die Anschlüsse den gesetzlichen
Vorgaben, insbesondere den Vorschriften der TVO
(Trinkwasserverordnung) entsprechen.
(2) Bei Kauf eines Snackautomaten stellt der Kunde sicher, dass die ordnungsgemäße Befestigung erfolgen kann.
(3) Wasserspender dürfen ausschließlich mit lebensmittelgerechter Kohlensäure (CO2) betrieben werden, die für den Verzehr als Lebensmittel geeignet ist.
6. Eigentumsvorbehalt
Das erworbene Gerät verbleibt bis zur vollständigen
Kaufpreiszahlung im Eigentum von coffee perfect.